Es passieren sehr viele Unfälle bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit bzw. auf dem Weg dorthin oder wieder zurück nach Hause. Vielfach wird übersehen, dass die private Unfallversicherung diverse Leistungen beinhaltet, die auch hier in Anspruch genommen werden können. Hier ist es oft möglich, über die versicherten Leistungen Rehabilitationsmaßnahmen finanziell unterstützt zu bekommen, Krankenhaus- bzw. Genesungsgeld zu erhalten und im Falle eines verbleibenden Dauerschadens Invaliditätsleistungen zum Ausgleich dieses Schadens in Anspruch zu nehmen.
Kann über die Leistungen insbesondere der Berufsgenossenschaft aber auch der privaten Unfallversicherung die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden, sind Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen.
Stefan Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungs- und Sozialrecht