Der Tod ist nicht planbar! Das Erbe schon! - Physiotherapie-Ziesemer.de

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt ist, kann ein Testament mit der Einsetzung der Erben selbstbestimmt genau das festlegen, was dem Willen des Erblassers entspricht. Wer seinen Nachlass in einem
Testament regeln möchte, muss dafür nicht zu einem Rechtsanwalt oder Notar gehen. Gemäß § 2247 BGB ist eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung ausreichend.
Dabei sind einige Punkte zwingend zu beachten. Um Missverständnissen vorzubeugen ist es bei komplizierteren Angelegenheiten ratsam einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen.