Was brauche ich um im Leben und nach dem Tod gut versorgt zu sein? Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung? Testament? Testamentsvollstrecker? Erbschein? Sterbeversicherung?
Erbschaft. Annehmen oder Anfechten und wie genau? Die Erbschaft geht juristisch per Wimperschlag des Todes auf den Erben über. Eine konkrete Annahme der Erbschaft ist nicht nötig, um Erbe zu werden.
Innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft ist es möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Die förmliche Erklärung kann entweder zu Protokoll beim Nachlassgericht erklärt werden oder vor einem Notar. Die Kosten sind um die Mehrwertsteuer beim Notar höher.
Wenn die Frist zur Ausschlagung vorüber ist, kann eine Anfechtung der Fristversäumnis der Ausschlagungsfrist erfolgen, wenn ein Inhaltsirrtum oder ein Eigenschaftsirrtum vorliegt. Dabei legt die Rechtsprechung großen Wert auf eine ausführliche und umfassende Begründung.
Bevor aus Unwissenheit oder Halbwissen eine Erklärung abgegeben wird, die nicht das versprochene Ziel: Ausschlagung der Erbschaft hat, fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten eine Ausschlagung anzufechten, wenn der Nachlass doch werthaltig ist. Anett Krone