So tritt für Arbeitnehmer bzw. freiwillig versicherte Selbständige in erster Linie die Berufsgenossenschaft für erforderliche Krankenbehandlungen ein, übernimmt die Kosten für Reha-Maßnahmen, zahlt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld und in dem Falle, dass ein bleibender Schaden aufgrund des Arbeitsunfalles verbleibt, eine Verletztenrente.
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